"Sie können BA-mobil mit Ihrem Benutzerkonto aktuell nicht verwenden"

Digitalisierung, Ämter und Behörden sind drei Begriffe, die in Deutschland nicht so richtig zueinander finden.

Ein lieber Freund von mir war bis zum 01.07. arbeitssuchend. Oder arbeitslos. So genau kann ich Ihnen das gar nicht sagen: er wurde von seinem alten Arbeitgeber gekündigt und hatte zum 01.07. einen neuen Job. In der Zwischenzeit war er bei der BA (Bundesanstalt für Arbeit) zumindest gemeldet.

Am 02.07., er war wie geplant den zweiten Tag im neuen Job, meldete sich sein Mobiltelefon mit der App der BA: eine neue Nachricht würde auf ihn warten.

Er klickte auf den Hinweis und bekam folgenden Fehler:

"Sie können BA-mobil mit ihrem Benutzerkonto aktuell nicht verwenden. In den meisten Fällen müssen sie sich erst arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet haben".

Er konnte also die App der BA nicht mehr nutzen? Weil er nicht mehr arbeitssuchend oder arbeitslos war?

Das war zwar in der Sache irgendwie schon richtig und konsequent, denn er war ja seit dem 01.07. im neuen Job, also eben nicht mehr arbeitssuchend oder arbeitslos. Trotzdem wäre es vielleicht relevant und sinnvoll, dass, wenn ihm die BA eine Nachricht zukommen lassen will, er auch in der Lage ist, die Nachricht zu lesen.

Was ihn besonders wunderte: im Zweifel ist er ja nicht die erste Person in der Geschichte der BA und dieser App, die einen neuen Job hat und dann noch eine Nachricht von der BA bekommen soll...ist das bisher wirklich noch niemandem so ergangen? Oder ist das bisher einfach noch nicht aufgefallen?! Oder war das bisher einfach jedem egal?!?

Während er noch darüber nachdachte, versuchte er einfach mal, sich über die Website anzumelden und die Nachricht dort zu lesen. Zu seiner großen Verwunderung funktionierte das auch noch!

Web- und Mobile App, die parallel existieren, aber mit unterschiedlicher Logik bzw. Autorisierungen arbeiten?

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